Wir arbeiten mit einem spezialisierten Servicepartner zusammen- so kommen Sie einfach und preiswert zur rechtskonformen Vollmacht.
Es ist von großer Wichtigkeit, Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten zu klären, wenn man im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist.
Ein Thema für jeden Menschen ab dem 18. Lebensjahr.
Mit der Volljährigkeit sind wir juristisch eigenständige Personen. Dann dürfen auch Eltern nicht mehr für uns entscheiden und handeln, wenn wir zeitweise oder dauerhaft
nicht einwilligungsfähig sind. Selbst Krankenakten dürfen nicht eingesehen werden. Dass wir unsere Angelegenheiten nicht selbst regeln können, kann schnell durch Unfall oder
Krankheit passieren. Dann bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Ohne Vollmachten entscheiden und handeln unter Umständen Fremde zum Beispiel in den Bereichen Gesundheit,
Finanzen, Behörden, Post und bei Selbstständigen sogar im Geschäft. 90% der Bundesbürger haben Erhebungen zufolge keine Vollmacht erteilt, 75 % haben keine Patientenverfügung.
Juristen empfehlen Personen ab 18 Jahren, eine Gesamtvollmacht mit Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht fertigen zu lassen. Sind Sie selbstständig
oder freiberuflich tätig, sollte eine Unternehmervollmacht integriert sein.
Entgegen der allgemeinen Meinung sind Angehörige – auch Ehepartner – nicht automatisch vertretungsberechtigt. Viele kennen das von der Post:
Ohne Vollmacht können Sie für Ihre Familienmitglieder keine Pakete aus der Postfiliale abholen. Eine rechtliche Vertretung ist nur mit einer gültigen Vollmacht möglich.
In Verfügungen legt man fest, welche Vorgehensweise man sich in bestimmten Bereichen des Lebens wünscht, wenn man das selbst nicht mehr entscheiden und bestimmen kann.
Die Patientenverfügung regelt Fragen zur Wiederbelebung und zu lebenserhaltenden Maßnahmen sowie zu Behandlungen und medizinischen Maßnahmen.
Die Betreuungsverfügung gibt Vorschläge, welche Vertrauensperson im Betreuungsfall über die Art der Versorgung und Unterbringung entscheiden soll.
In einer Sorgerechtsverfügung werden die Sorgeberechtigten (Vormunde) für minderjährige Kinder bestimmt, wenn die Eltern zeitweise oder dauerhaft nicht können.
Auch können Wünsche zu Erziehung, Ausbildung oder Hobbies der Kinder angeführt werden.
Mit einer Vollmacht berechtigt man eine andere Person, für einen selbst Entscheidungen treffen und handeln zu können, wenn man nicht in der Lage dazu ist.
Eine Vorsorgevollmacht berechtigt für den privaten Bereich zu Themen wie Vermögen, Gesundheit, Post oder auch Behördenangelegenheiten.
Für Gewerbetreibende sollte die Vorsorgevollmacht um die „Unternehmervollmacht“, also auf das Gewerbe, erweitert werden. Der Bevollmächtigte
kontrolliert zudem die Einhaltung der Verfügungen, zum Beispiel der Patientenverfügung, und setzt sie gegebenenfalls durch.
Profitieren Sie von unserem bundesweit tätigen Servicepartner in Sachen rechtlicher Vorsorge.
Kooperierende Rechtsanwaltskanzleien erstellen Ihre Patienten- und Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten, Unternehmervollmachten und Sorgerechtsverfügungen
sowie Testamente nach Ihren Wünschen, welche Sie vorher in einer speziellen Software selbst festgelegt haben.
Der Servicepartner sorgt für die laufende Aktualisierung, datenschutzkonforme Hinterlegung Ihrer Originaldokumente, schnelle Auffindbarkeit, Notfallunterstützung
mittels einer 24/7 Hotline, rechtliche Ersthilfe über die Rechtsanwaltskanzleien, Notfallunterstützung im Betreuungsfall (Behörden und Abwicklungen), Eintragung in
der Bundesnotarkammer, Unterstützung bei Unterschriftsbeglaubigung und einen Schlichterservice (Ärztliche Zweitmeinung bei Differenzen mit Ärzten).
Im Ergebnis erhalten Sie von Rechtsanwälten erstellte, geprüfte und verbindliche Dokumente.
Einfach ein gutes Gefühl.